Zur Erinnerung an einen großen Autor der deutschsprachigen Literatur und in Würdigung des Lebenswerks des saarländischen Schriftstellers Ludwig Harig lobt das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes das Ludwig-Harig-Stipendium als Reise- und Recherchestipendium für Nachwuchsautor*innen aus.
Unter Nachwuchsautor*innen sind Autor*innen zu verstehen, die nicht mehr als drei eigenständige Veröffentlichungen vorweisen sollten. Werke der Kinder- und Jugendliteratur sind ausgeschlossen.
Das Stipendium ist mit 10.000,00 Euro dotiert und auf zwei Jahre befristet. Ein Anteil in Höhe von 3.000,00 Euro ist als Publikationszuschuss zu betrachten, der es der Autorin/dem Autoren ermöglichen soll, ihre/seine Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen.
Mit Ablauf des Stipendiums ist ein Nachweis über die Arbeitsergebnisse vorzulegen. Diese sollen im Rahmen der Vergabe des Stipendiums der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Um das Stipendium bewerben können sich Nachwuchsautorinnen und Nachwuchsautoren aus der Großregion Saar-Lor-Lux-Elsass-Wallonie-Rheinland-Pfalz oder Autorinnen und Autoren, die thematisch über das Saarland oder die Großregion arbeiten.
Über die Vergabe entscheidet eine von der Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes berufene Jury.
Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit über den Verlauf der Beratungen verpflichtet. Die Auswahl der Stipendiatin/des Stipendiaten ist schriftlich zu begründen.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht. Ansprüche aus §§ 657–661 BGB sind nicht ableitbar.
Bewerbungen mit Kurzbiografie und entsprechender Beschreibung des literarischen Projekts samt einer Arbeitsprobe mit einem Umfang zwischen 18.000 und 25.000 Zeichen (mit Leerzeichen) in deutscher Sprache sind bis zum 15. März 2023 zu richten an das Ministerium für Bildung und Kultur, Referat F2, Stichwort „Ludwig-Harig-Stipendium“, Trierer Str. 33, 66111 Saarbrücken oder elektronisch via E‑Mail an !