1. Hun­dert Autoren prä­sen­tieren ihre Arbeit im Internet

1.1. Ziel und Gegen­stand der Maßnahme

Bel­le­tris­ti­schen Autorinnen und Autoren gehen durch die infek­ti­ons­schutz­be­dingten Ein­schrän­kungen der­zeit Ver­dienst­mög­lich­keiten ver­loren (Aus­fall von Ver­an­stal­tungen), dar­über hinaus ver­lieren sie und ihre Bücher auch Prä­senz in der Öffent­lich­keit. Für die vom Deut­schen Lite­ra­tur­fonds geför­derten Autorinnen und Autoren möchten wir dem ent­ge­gen­wirken und in unserem Jubi­lä­ums­jahr ein ein­ma­liges digi­tales Lese­pro­gramm auf­legen, an dem sie sich ohne büro­kra­ti­sche Hürden betei­ligen können.

100 von den Autorinnen und Autoren selbst gefilmte lite­ra­ri­sche Bei­träge (Lesungen, aber auch andere Formen sind mög­lich) von drei bis maximal acht Minuten werden nach und nach auf die Web­site des Lite­ra­tur­fonds gestellt; nie mehr als zehn gleich­zeitig, neuere Lesungen ersetzen ältere; sie erscheinen auf unserer Web­site, in unserem You­tube-Kanal und auf unserem face­book-Auf­tritt (und bleiben dort sicht- und hörbar).

 

1.2. Zuwen­dungs­emp­fänger

Betei­ligen können sich Autorinnen und Autoren, die in den ver­gan­genen 15 Jahren vom Deut­schen Lite­ra­tur­fonds geför­dert wurden. Ange­nommen werden die ersten 100 Bewerbungen.

Alle Autorinnen und Autoren, deren Bei­trag ange­nommen wurde, erhalten ein Honorar von 500 Euro (gege­be­nen­falls zuzüg­lich Mehr­wert­steuer.). Das Honorar wird gegen Rech­nung­s­tel­lung direkt aus­ge­zahlt. Wei­tere Kosten werden nicht erstattet.

 

1.3. Ver­fahren

… Vor­aus­set­zung für die Teil­nahme ist die Bewer­bung mit einer kurzen Beschrei­bung des geplanten Videos ab dem 15. Juli 2020. …

 

2. Tau­sende lite­ra­ri­sche (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren

2.1. Ziel der Maßnahme

Der Deut­sche Lite­ra­tur­fonds ruft in Abstim­mung mit den Mit­glieds­ver­bänden des Deut­schen Lite­ra­tur­fonds – dar­unter der PEN, der VS (Ver­band deut­scher Schrift­stel­le­rinnen und Schrift­steller), der Deut­scher Biblio­theks­ver­band und der Bör­sen­verein des Deut­schen Buch­han­dels – sowie dem Netz­werk der Lite­ra­tur­häuser und gege­be­nen­falls noch unter Ein­be­zie­hung wei­terer Partner wie der Arbeits­ge­mein­schaft lite­ra­ri­scher Gesell­schaften und Gedenk­stätten, dem Böde­cker-Kreis und der Stif­tung Lesen ein Struk­tur­för­de­rungs­pro­gramm zur Wie­der­auf­nahme lite­ra­ri­scher Ver­an­stal­tungen ins Leben. Das Ziel ist, auf diese Weise dem­nächst wieder tau­sende lite­ra­ri­sche Begeg­nungen zu ermöglichen.

Das Pro­gramm zielt in die Breite unseres Landes, auch in den länd­li­chen Raum, und richtet sich unmit­telbar an alle Insti­tu­tionen, in denen Autorinnen und Autoren zu Wort kommen können und auf ein Publikum stoßen: an Biblio­theken und Buch­hand­lungen, Lite­ra­tur­häuser und Lite­ra­tur­büros (ins­be­son­dere jene in den klei­neren Städten), Kul­tur­häuser, Museen und Theater, auch lite­ra­ri­sche Pro­gramme an Schulen und Hochschulen.

Nicht die Autorinnen und Autoren bewerben sich, son­dern die Ver­an­stalter planen. Gerade unter den ein­schrän­kenden Vor­aus­set­zungen – Abstands­re­ge­lung, Hygie­ne­vor­aus­set­zungen, begrenzte Publi­kums­zahl, mona­te­lange Absenz lite­ra­ri­scher Ver­an­stal­tungen, mas­sive Ein­nah­me­aus­fälle und ‑ver­luste von Künst­lern und Ver­an­stal­tern – können solche Kul­tur­ver­an­stal­tungen mit zeit­ge­nös­si­scher, deut­scher Bel­le­tristik ein­schließ­lich der Jugend­li­te­ratur, aber auch mit lite­ra­ri­schem Gespräch oder mono­lo­gi­schem oder dia­lo­gi­schem Sprach­witz in jeder Hin­sicht neue Per­spek­tiven für alle an einem sol­chen Pro­jekt Betei­ligten eröffnen, nicht zuletzt auch für das Publikum.

 

2.2. Teil­pro­gramm I: För­de­rung von Einzelveranstaltungen

2.2.1. Zuwen­dungs­emp­fänger, Gegen­stand der Förderung

Geför­dert werden aus­schließ­lich Ver­an­stal­tungen, deren Gegen­stand einen lite­ra­ri­schen Cha­rakter im Sinne der Sat­zung des Deut­schen Lite­ra­tur­fonds hat.

Die För­de­rung kann nur von den Ver­an­stal­tern, nicht von den Autorinnen und Autoren beim Deut­schen Lite­ra­tur­fonds bean­tragt werden. Ver­bände und sons­tige Insti­tu­tionen können eben­falls Pro­jekt­mittel für kon­krete Vor­haben beantragen. …

 

2.2.2. Ver­fahren

Anträge können ab dem 31. Juli 2020 gestellt werden. …

 

2.3. Teil­pro­gramm II: För­de­rung von Programmpaketen

2.3.1. Zuwen­dungs­emp­fänger, Gegen­stand der Förderung

Ver­bände und sons­tige Insti­tu­tionen können ganze Pro­gramm­pa­kete bean­tragen, auch die För­de­rung von Fes­ti­vals ist mög­lich. Auch für die Pro­gramm­pa­kete gilt, dass sie einen lite­ra­ri­schen Cha­rakter im Sinne der Sat­zung des Deut­schen Lite­ra­tur­fonds auf­weisen müssen. Auch Misch­formen zwi­schen Prä­senz­ver­an­stal­tung und digi­talen For­maten können geför­dert werden.

Die für Autorinnen und Autoren bereit­ste­henden För­der­summen im Rahmen von Pro­gramm­pa­keten ent­spre­chen denen von Ein­zel­ver­an­stal­tungen (Honorar 500 Euro gege­be­nen­falls zuzüg­lich Mehr­wert­steuer, Reise- und Über­nach­tungs­kosten, ins­ge­samt maximal 1.000 Euro pro Person). …

 

2.3.2. Ver­fahren

Anträge können ab dem 31. Juli 2020 gestellt werden.

 

3. Digi­tales inter­ak­tives Pro­gramm für Kinder und Jugendliche

3.1. Ziel und Gegen­stand der Maßnahme

Kinder- und Jugend­liche bewegen sich beson­ders gern und im wach­senden Maß im Internet. Bei dem digi­talen inter­ak­tiven Pro­gramm des Deut­schen Lite­ra­tur­fonds werden Kinder- und Jugend­liche dort abge­holt, wo sie gerne sind, dies ver­bunden mit für sie inter­es­santen und zugleich gehalt­vollen Inhalten. In diesem Sinne wurde in Nor­wegen vor zwei Jahren ein digi­tales Pro­jekt für Kinder- und Jugend­liche gezielt für die Som­mer­fe­rien auf­ge­legt (https://altom.sommerles.no/info-about-sommerles).

Ver­gleich­bare Ange­bote gibt es von deut­schen Biblio­theken schon länger; sie wurden wäh­rend der Corona-Krise ver­mehrt und inten­si­viert (https://www.lesen-und-digitale-medien.de/de_DE/projekte). Wei­tere Pro­jekte dieser Art wird der Deut­sche Lite­ra­tur­fonds mit Hilfe der Son­der­mittel zum Pro­gramm »Neu­start Kultur« auf den Weg bringen. Diese Pro­jekte sollen nach Mög­lich­keit nach­haltig sein, also auch nach dem Ende des För­der­zeit­raums fort­ge­setzt werden. Ein­ge­bunden werden dar­über hinaus, wann immer es sinn­voll und mög­lich ist, ange­messen hono­rierte Autorinnen und Autoren sowie Päd­ago­ginnen und Pädagogen.

 

3.2. Zuwen­dungs­emp­fänger, Gegen­stand der Förderung

Das Pro­gramm wird mit Unter­stüt­zung des Deut­schen Biblio­theks­ver­bands rea­li­siert. Antrags­be­rech­tigt sind Biblio­theken und ver­gleich­bare Ein­rich­tungen der Lite­ra­tur­ver­mitt­lung und der außer­schu­li­schen Bildungsarbeit.

Wei­tere Infor­ma­tionen: https://deutscher-literaturfonds.de