1. Hundert Autoren präsentieren ihre Arbeit im Internet
1.1. Ziel und Gegenstand der Maßnahme
Belletristischen Autorinnen und Autoren gehen durch die infektionsschutzbedingten Einschränkungen derzeit Verdienstmöglichkeiten verloren (Ausfall von Veranstaltungen), darüber hinaus verlieren sie und ihre Bücher auch Präsenz in der Öffentlichkeit. Für die vom Deutschen Literaturfonds geförderten Autorinnen und Autoren möchten wir dem entgegenwirken und in unserem Jubiläumsjahr ein einmaliges digitales Leseprogramm auflegen, an dem sie sich ohne bürokratische Hürden beteiligen können.
100 von den Autorinnen und Autoren selbst gefilmte literarische Beiträge (Lesungen, aber auch andere Formen sind möglich) von drei bis maximal acht Minuten werden nach und nach auf die Website des Literaturfonds gestellt; nie mehr als zehn gleichzeitig, neuere Lesungen ersetzen ältere; sie erscheinen auf unserer Website, in unserem Youtube-Kanal und auf unserem facebook-Auftritt (und bleiben dort sicht- und hörbar).
1.2. Zuwendungsempfänger
Beteiligen können sich Autorinnen und Autoren, die in den vergangenen 15 Jahren vom Deutschen Literaturfonds gefördert wurden. Angenommen werden die ersten 100 Bewerbungen.
Alle Autorinnen und Autoren, deren Beitrag angenommen wurde, erhalten ein Honorar von 500 Euro (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer.). Das Honorar wird gegen Rechnungstellung direkt ausgezahlt. Weitere Kosten werden nicht erstattet.
1.3. Verfahren
… Voraussetzung für die Teilnahme ist die Bewerbung mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Videos ab dem 15. Juli 2020. …
2. Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren
2.1. Ziel der Maßnahme
Der Deutsche Literaturfonds ruft in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden des Deutschen Literaturfonds – darunter der PEN, der VS (Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller), der Deutscher Bibliotheksverband und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – sowie dem Netzwerk der Literaturhäuser und gegebenenfalls noch unter Einbeziehung weiterer Partner wie der Arbeitsgemeinschaft literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten, dem Bödecker-Kreis und der Stiftung Lesen ein Strukturförderungsprogramm zur Wiederaufnahme literarischer Veranstaltungen ins Leben. Das Ziel ist, auf diese Weise demnächst wieder tausende literarische Begegnungen zu ermöglichen.
Das Programm zielt in die Breite unseres Landes, auch in den ländlichen Raum, und richtet sich unmittelbar an alle Institutionen, in denen Autorinnen und Autoren zu Wort kommen können und auf ein Publikum stoßen: an Bibliotheken und Buchhandlungen, Literaturhäuser und Literaturbüros (insbesondere jene in den kleineren Städten), Kulturhäuser, Museen und Theater, auch literarische Programme an Schulen und Hochschulen.
Nicht die Autorinnen und Autoren bewerben sich, sondern die Veranstalter planen. Gerade unter den einschränkenden Voraussetzungen – Abstandsregelung, Hygienevoraussetzungen, begrenzte Publikumszahl, monatelange Absenz literarischer Veranstaltungen, massive Einnahmeausfälle und ‑verluste von Künstlern und Veranstaltern – können solche Kulturveranstaltungen mit zeitgenössischer, deutscher Belletristik einschließlich der Jugendliteratur, aber auch mit literarischem Gespräch oder monologischem oder dialogischem Sprachwitz in jeder Hinsicht neue Perspektiven für alle an einem solchen Projekt Beteiligten eröffnen, nicht zuletzt auch für das Publikum.
2.2. Teilprogramm I: Förderung von Einzelveranstaltungen
2.2.1. Zuwendungsempfänger, Gegenstand der Förderung
Gefördert werden ausschließlich Veranstaltungen, deren Gegenstand einen literarischen Charakter im Sinne der Satzung des Deutschen Literaturfonds hat.
Die Förderung kann nur von den Veranstaltern, nicht von den Autorinnen und Autoren beim Deutschen Literaturfonds beantragt werden. Verbände und sonstige Institutionen können ebenfalls Projektmittel für konkrete Vorhaben beantragen. …
2.2.2. Verfahren
Anträge können ab dem 31. Juli 2020 gestellt werden. …
2.3. Teilprogramm II: Förderung von Programmpaketen
2.3.1. Zuwendungsempfänger, Gegenstand der Förderung
Verbände und sonstige Institutionen können ganze Programmpakete beantragen, auch die Förderung von Festivals ist möglich. Auch für die Programmpakete gilt, dass sie einen literarischen Charakter im Sinne der Satzung des Deutschen Literaturfonds aufweisen müssen. Auch Mischformen zwischen Präsenzveranstaltung und digitalen Formaten können gefördert werden.
Die für Autorinnen und Autoren bereitstehenden Fördersummen im Rahmen von Programmpaketen entsprechen denen von Einzelveranstaltungen (Honorar 500 Euro gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer, Reise- und Übernachtungskosten, insgesamt maximal 1.000 Euro pro Person). …
2.3.2. Verfahren
Anträge können ab dem 31. Juli 2020 gestellt werden.
3. Digitales interaktives Programm für Kinder und Jugendliche
3.1. Ziel und Gegenstand der Maßnahme
Kinder- und Jugendliche bewegen sich besonders gern und im wachsenden Maß im Internet. Bei dem digitalen interaktiven Programm des Deutschen Literaturfonds werden Kinder- und Jugendliche dort abgeholt, wo sie gerne sind, dies verbunden mit für sie interessanten und zugleich gehaltvollen Inhalten. In diesem Sinne wurde in Norwegen vor zwei Jahren ein digitales Projekt für Kinder- und Jugendliche gezielt für die Sommerferien aufgelegt (https://altom.sommerles.no/info-about-sommerles).
Vergleichbare Angebote gibt es von deutschen Bibliotheken schon länger; sie wurden während der Corona-Krise vermehrt und intensiviert (https://www.lesen-und-digitale-medien.de/de_DE/projekte). Weitere Projekte dieser Art wird der Deutsche Literaturfonds mit Hilfe der Sondermittel zum Programm »Neustart Kultur« auf den Weg bringen. Diese Projekte sollen nach Möglichkeit nachhaltig sein, also auch nach dem Ende des Förderzeitraums fortgesetzt werden. Eingebunden werden darüber hinaus, wann immer es sinnvoll und möglich ist, angemessen honorierte Autorinnen und Autoren sowie Pädagoginnen und Pädagogen.
3.2. Zuwendungsempfänger, Gegenstand der Förderung
Das Programm wird mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbands realisiert. Antragsberechtigt sind Bibliotheken und vergleichbare Einrichtungen der Literaturvermittlung und der außerschulischen Bildungsarbeit.
Weitere Informationen: https://deutscher-literaturfonds.de