Der Work­shop gibt einen prak­ti­schen Ein­blick in die Gat­tung Hör­spiel. Wie hat sich diese lite­ra­risch-dra­ma­ti­sche Form ent­wi­ckelt? Was bedeutet es, eine Geschichte mit rein akus­ti­schen Mit­teln zu erzählen? Und gibt es eine spe­zi­elle Hör­spiel­dra­ma­turgie? Diesen Fragen wird anhand zahl­rei­cher Hör- und Text­bei­spiele nach­ge­gangen. Dar­über hinaus soll mit­tels kleiner Schreib­übungen ver­sucht werden, die gewon­nenen Kennt­nisse in eigenen Texten umzusetzen.

 

Ablauf

10.00 – 12.00 Uhr (Geschichte des Hörspiels)

Mit­tags­pause 12.45 – 14.15 Uhr (akus­ti­sches Erzählen)

Kaf­fee­pause 14.30 – 15.15 Uhr (Schreib­phase)

Kaf­fee­pause 15.30 – 17.00 Uhr (Bespre­chung der Texte)

 

Dozent

Erhard Schmied lebt als Autor, Lektor und Dra­ma­turg in Saar­brü­cken. Er schreibt in erster Linie Dreh­bü­cher, Hör­spiele sowie Stücke fürs Kinder- und Jugend­theater. Ver­öf­fent­li­chungen (Aus­wahl): „Die Möwe“, Tatort (SR); „Blue Lady“, Tatort (SR); „Freier Fall“, Hör­spiel (RBB); Melan­cho­li­scher Abgang“, Hör­spiel (WDR); „Gute Bes­se­rung“, Hör­spiel, Folge der Reihe ‚Radio­tatort‘ (SR); „Vier aus Papier“, Stück für Kinder (UA Theater Über­zwerg), Aus­führ­liche Werk­liste unter www.erhard-schmied.de. Erhard Schmied leitet immer wieder Hör­spiel- und Dreh­buch­work­shops, dar­über hinaus ist er Lehr­be­auf­tragter für sze­ni­sches Schreiben an der Uni­ver­sität des Saarlandes.

 

Orga­ni­sa­to­ri­sches

Termin und Ort: 1.12.2012, Künst­ler­haus Edenkoben

Kosten: Für Mit­glieder des Lite­ra­tur­werks Rhein­land-Pfalz / Saar 50,- Euro. Für Nicht-Mit­glieder 80,- Euro.

Das Seminar findet ab 8 Anmel­dungen statt. Bitte beachten Sie, dass es für das Seminar eine Teil­nah­me­be­gren­zung auf 12 AutorInnen gibt.

Bitte über­weisen Sie Ihre Semi­nar­ge­bühr auf fol­gendes Konto: Spar­kasse Mainz, BLZ 550 501 20, Kto-Nr. 1022 122 111. Die Anmel­de­be­stä­ti­gung erfolgt nach Ein­gang des Semi­nar­be­trages. Bei einer Anmel­dung von mehr als 12 Per­sonen wird eine War­te­liste geführt.

Bitte haben Sie Ver­ständnis dafür, dass wir bei einer kurz­fris­tigen Absage (drei Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn) eine Ver­wal­tungs­ge­bühr in Höhe von 20,- Euro ein­be­halten werden.